Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alchemist Media Labs GmbH, Friedrich-Kirsten-Straße 7b, 22391 Hamburg,
für die Buchungsplattform „Everscreen“
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für
sämtliche Leistungen der Alchemist Media Labs GmbH,
Friedrich-Kirsten-Straße 7b, 22391 Hamburg, die im Zusammenhang mit der
Nutzung der Buchungsplattform „Everscreen“ (nachfolgend "Everscreen"
oder "Plattform") erbracht werden. Die Plattform ermöglicht die Planung,
Buchung und Steuerung digitaler Werbekampagnen bei verschiedenen
Werbevermarktern und Publishern.
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Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §
14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13
BGB ist nicht gestattet. Mit der Registrierung und jeder weiteren
Buchung versichert der Nutzer (nachfolgend "Kunde") ausdrücklich, dass
er ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt.
Everscreen ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis der
gewerblichen Eigenschaft des Kunden zu verlangen und die Nutzung der
Plattform bis zur Vorlage eines solchen Nachweises zu sperren.
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Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von
Everscreen an den Kunden im Zusammenhang mit der Plattform, auch wenn im
Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst
wenn Everscreen in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung
vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam,
wenn Everscreen ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsmodelle
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Everscreen stellt zwei voneinander unabhängige Modelle zur Verfügung,
die sich hinsichtlich der Rechtsstellung von Everscreen gegenüber den
jeweiligen Publishern sowie hinsichtlich der Vergütungsstruktur
grundlegend unterscheiden. Der Kunde wählt das für ihn maßgebliche
Modell bei der Registrierung oder im Rahmen des Buchungsprozesses. Eine
Kombination beider Modelle ist möglich, sofern die technischen und
operativen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind.
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Im Rahmen des Modells "Mediaplanung" (nachfolgend "Modell 1") stellt
Everscreen dem Kunden die Plattform als technisches Werkzeug zur
Planung, Steuerung und Optimierung digitaler Werbekampagnen zur
Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung von Modell 1 ist, dass der
Kunde bei den jeweiligen Publishern über eigene, bereits bestehende
Werbeaccounts verfügt. Der Kunde verbindet diese Accounts über die von
Everscreen bereitgestellten technischen Schnittstellen (APIs) mit der
Plattform. Sämtliche Buchungen werden vom Kunden in eigenem Namen und
auf eigene Rechnung unmittelbar bei den Publishern vorgenommen.
Everscreen wird durch die Nutzung von Modell 1 nicht Vertragspartei des
zwischen dem Kunden und dem Publisher bestehenden Verhältnisses und
übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung der aus diesem
Verhältnis resultierenden Pflichten. Rechnungen der Publisher, die im
Rahmen von Modell 1 bei Everscreen eingehen, leitet Everscreen an den
Kunden weiter und stellt dem Kunden den jeweiligen Rechnungsbetrag
zuzüglich einer volumenabhängigen Vermittlungsprovision in Rechnung. Die
konkrete Höhe der Vermittlungsprovision wird dem Kunden vor Abschluss
der jeweiligen Buchung transparent im Buchungsprozess angezeigt und ist
Bestandteil der Buchungsbestätigung.
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Im Rahmen des Modells „Mediaagentur“ (nachfolgend „Modell 2“) handelt
Everscreen als eigenständiger Intermediär, der Werbeleistungen bei
Publishern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einkauft und dem
Kunden als gebündeltes Leistungspaket zur Verfügung stellt. Der Kunde
beauftragt Everscreen mit der Buchung, Durchführung und Steuerung von
Werbekampagnen bei einem oder mehreren Publishern. Everscreen schließt
die entsprechenden Verträge mit den Publishern in eigenem Namen ab; ein
unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Publisher
entsteht in Modell 2 nicht. Everscreen stellt dem Kunden das vereinbarte
Gesamtentgelt für die Kampagne in Rechnung. Die zwischen dem von den
Publishern in Rechnung gestellten Betrag und dem vom Kunden entrichteten
Gesamtentgelt verbleibende Differenz stellt die Vergütung von Everscreen
dar. Diese Vergütungsstruktur ist dem Kunden bekannt und wird mit
Abschluss des jeweiligen Buchungsvertrages akzeptiert.
§ 3 Registrierung, Account und Zugangsdaten
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Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Registrierung des Kunden
voraus. Der Kunde hat im Rahmen der Registrierung vollständige,
wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu seiner Person sowie zu seinem
Unternehmen zu machen, insbesondere Name, Firma, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden), eine gültige
geschäftliche E-Mail-Adresse sowie gültige Zahlungsdaten. Der Kunde ist
verpflichtet, seine Registrierungsdaten unverzüglich zu aktualisieren,
sobald eine Änderung eintritt. Erklärungen von Everscreen, die an die
hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten als dem Kunden
zugegangen, auch wenn die Adresse nicht mehr aktuell ist, sofern der
Kunde die Aktualisierungspflicht verletzt hat.
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Mit Abschluss der Registrierung erhält der Kunde Zugangsdaten für seinen
Account. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu
behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Everscreen
unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte
Nutzung seines Accounts bestehen. Bis zum Eingang einer solchen
Mitteilung bei Everscreen werden alle über den Account vorgenommenen
Handlungen dem Kunden zugerechnet, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.
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Der Kunde darf Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es
handelt sich um Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter des Kunden,
die die Plattform im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für den Kunden
nutzen. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die durch solche Personen
über seinen Account vorgenommen werden, wie für eigene Handlungen.
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Everscreen ist berechtigt, einen Account vorübergehend zu sperren oder
dauerhaft zu löschen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der Kunde
falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat, gegen wesentliche
Pflichten aus diesen AGB verstößt, missbräuchliche Nutzung betreibt oder
die Plattform zur Verletzung von Rechten Dritter oder zur Begehung
rechtswidriger Handlungen einsetzt. Everscreen wird den Kunden vor einer
dauerhaften Löschung des Accounts, soweit zumutbar, vorab informieren
und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
§ 4 Buchungsprozess und Vertragsschluss
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Der Buchungsprozess beginnt mit der Erstellung einer
Kampagnenkonfiguration durch den Kunden auf der Plattform. Der Kunde
gibt dabei die wesentlichen Kampagnenparameter ein, insbesondere die
gewünschten Publisher und Werbeumgebungen, den Kampagnenzeitraum, das
Kampagnenbudget sowie Art und Umfang der gewünschten Werbeleistung.
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Die Plattform berechnet auf Basis dieser Eingaben das vom Kunden zu
entrichtende Gesamtentgelt einschließlich der Vermittlungsprovision
(Modell 1) oder des Agenturentgelts (Modell 2) und stellt diese Angaben
dem Kunden in einer Übersichtsseite dar, bevor die Buchung abgesendet
wird.
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Die Darstellung der Kampagnenkonfiguration und des berechneten Entgelts
auf der Plattform stellt noch kein bindendes Angebot dar, sondern eine
Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit dem Absenden der
Buchung durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Buchungsvertrages zu den angezeigten Konditionen ab.
Everscreen ist berechtigt, dieses Angebot automatisiert sofort oder
innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder abzulehnen. Der
Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail an die vom
Kunden hinterlegte Adresse zustande.
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Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsparameter,
insbesondere das gewählte Leistungsmodell, die ausgewählten Publisher,
den Kampagnenzeitraum, den Umfang der Werbeleistung, das Gesamtentgelt
sowie die Zahlungsmodalitäten. Der Inhalt der Buchungsbestätigung ist
für beide Parteien verbindlich. Abweichungen von der Buchungsbestätigung
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
Everscreen.
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Everscreen ist berechtigt, eine Buchung ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus vorangegangenen Buchungen nicht nachgekommen ist, wenn die
eingereichten Werbemittel den Anforderungen der Publisher oder den
gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen oder wenn konkrete
Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen.
§ 5 Leistungserbringung und Bemühenspflicht
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Everscreen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Everscreen schuldet im Hinblick auf die
Durchführung und Ausspielung von Werbekampagnen eine pflichtgemäße und
engagierte Bemühung um die Erreichung der mit dem Kunden vereinbarten
Kampagnenziele. Ein bestimmter Werbeerfolg, eine garantierte
Mindestanzahl von Impressions, Klicks, Conversions oder sonstigen
Leistungskennzahlen wird von Everscreen nicht geschuldet, es sei denn,
eine solche Erfolgsgarantie wurde ausdrücklich und schriftlich zwischen
den Parteien vereinbart.
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Everscreen weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche
Ausspielung von Werbekampagnen von einer Vielzahl externer Faktoren
abhängt, auf die Everscreen keinen oder nur eingeschränkten Einfluss
hat. Dies umfasst insbesondere die technische Verfügbarkeit der
Publisherplattformen, die von den Publishern eingesetzten Algorithmen
zur Anzeigenausspielung, Änderungen der Nutzungsbedingungen oder
Werberichtlinien der Publisher sowie allgemeine Marktbedingungen wie das
Wettbewerbsumfeld in Auktionen für Werbeplätze. Verzögerungen oder
Einschränkungen in der Ausspielung, die auf solche externen Faktoren
zurückzuführen sind, begründen keine Pflichtverletzung von Everscreen.
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Soweit Everscreen im Rahmen von Modell 2 Kampagnen bei Publishern in
eigenem Namen bucht und ein Publisher die Ausspielung einer Kampagne
vollständig oder teilweise verweigert, unterbricht oder einschränkt,
wird Everscreen den Kunden hierüber unverzüglich informieren und
gemeinsam mit dem Kunden alternative Maßnahmen prüfen, etwa die
Umleitung des Budgets auf andere Publisher oder eine Anpassung der
Kampagnenkonfiguration. Kann eine vollständige Leistungserbringung
dauerhaft nicht sichergestellt werden, ist Everscreen berechtigt, den
betroffenen Buchungsvertrag insoweit ganz oder teilweise aufzuheben. In
diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits
geleisteter Zahlungen, jedoch nur in dem Umfang, in dem Everscreen
ihrerseits eine Rückerstattung vom Publisher erhält oder eine solche
nach den Bedingungen des Publishers beanspruchen kann.
§ 6 Pflichten des Kunden in Bezug auf Werbemittel und Kampagneninhalte
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Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm
übermittelten oder hochgeladenen Werbemittel sowie der damit beworbenen
Produkte, Dienstleistungen und Inhalte. Der Kunde versichert, dass
sämtliche Werbemittel und Kampagneninhalte den geltenden gesetzlichen
Anforderungen entsprechen.
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Der Kunde versichert ferner, dass die von ihm eingesetzten Werbemittel
keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-,
Leistungsschutz-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, und dass er über
alle erforderlichen Nutzungsrechte und sonstigen Genehmigungen für den
Einsatz der jeweiligen Werbemittel verfügt.
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Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung und Konfiguration seiner
Kampagnen die jeweils geltenden Werberichtlinien der ausgewählten
Publisher einzuhalten. Everscreen stellt auf der Plattform, soweit
möglich, Hinweise auf die wesentlichen Anforderungen der wichtigsten
Publisher zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren
Vollständigkeit oder Aktualität. Der Kunde ist gehalten, sich selbst
über die aktuell geltenden Publisherrichtlinien zu informieren.
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Stellt Everscreen einen Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden
Pflichten fest oder wird Everscreen wegen eines solchen Verstoßes von
einem Dritten oder einem Publisher in Anspruch genommen, ist Everscreen
berechtigt, die betroffene Kampagne ohne vorherige Ankündigung zu
unterbrechen oder zu beenden. Weitergehende Rechte von Everscreen,
insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Nutzungsvertrages, bleiben unberührt.
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Der Kunde stellt Everscreen auf erstes schriftliches Anfordern von
sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die Everscreen
durch einen Verstoß des Kunden gegen die in diesem Paragraphen genannten
Pflichten entstehen, einschließlich angemessener
Rechtsverfolgungskosten. Everscreen wird den Kunden über Ansprüche
Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit möglich und rechtlich
zulässig, Gelegenheit geben, auf die Abwehr des jeweiligen Anspruchs
Einfluss zu nehmen.
§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen
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Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt richtet sich nach dem im
Buchungsprozess angezeigten und in der Buchungsbestätigung
festgehaltenen Angebot. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich als
Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Bei Kampagnen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 10.000 EUR (netto)
erfolgt die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte über einen von
Everscreen beauftragten Zahlungsdienstleister (nachfolgend "PSP"). Die
Kreditkarte des Kunden wird während der Laufzeit der Kampagne in
regelmäßigen Teilbeträgen von jeweils 1.000 EUR belastet. Everscreen ist
berechtigt, den eingesetzten PSP nach eigenem Ermessen auszuwählen und
zu wechseln; ein solcher Wechsel begründet keinen Anspruch des Kunden
auf Vertragsanpassung oder Kündigung. Die Kreditkartendaten des Kunden
werden ausschließlich durch den PSP verarbeitet; Everscreen hat keinen
Zugriff auf diese Daten.
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Ist eine Belastung der vom Kunden hinterlegten Kreditkarte aus einem vom
Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich, etwa aufgrund einer
Deckungsunterdeckung, einer abgelaufenen oder gesperrten Karte oder
einer Ablehnung durch das kartenausgebende Kreditinstitut, ist
Everscreen berechtigt, die laufende Kampagne unverzüglich und ohne
weitere Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Die bis zum
Zeitpunkt der Unterbrechung bereits erbrachten Leistungen sind vom
Kunden gleichwohl zu vergüten. Everscreen übernimmt keine Haftung für
Auswirkungen einer solchen Unterbrechung auf die Kampagnenperformance
oder für sonstige durch die Unterbrechung mittelbar verursachte Schäden
des Kunden.
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Bei Kampagnen mit einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR (netto) oder mehr
kann die Zahlung auf Rechnung erfolgen, sofern dies vor der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und individuell mit einem Mitarbeiter
von Everscreen vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Zahlung auf
Rechnung begründet keinen Rechtsanspruch des Kunden; Everscreen
entscheidet hierüber nach eigenem Ermessen, insbesondere unter
Berücksichtigung der Bonität und der bisherigen Zahlungshistorie des
Kunden.
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Im Fall der Zahlung auf Rechnung stellt Everscreen dem Kunden nach
Abschluss oder nach definierten Abrechnungszeiträumen der Kampagne eine
Rechnung aus. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit
einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Everscreen berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen sowie die Verzugspauschale
gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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Everscreen ist berechtigt, laufende oder bereits gebuchte Kampagnen des
Kunden zu unterbrechen oder neue Buchungen abzulehnen, solange der Kunde
mit der Zahlung fälliger Beträge aus früheren Buchungen in Verzug ist.
Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit seine Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es auf
Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen gestützt wird.
§ 8 Stornierung und Widerruf
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Eine Stornierung einer verbindlich bestätigten Kampagnenbuchung ist
ausschließlich möglich, sofern und soweit die Stornierungsbedingungen
des oder der jeweils betroffenen Publisher eine solche zulassen.
Maßgeblich sind insoweit die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Werberichtlinien des jeweiligen
Publishers, auf die Everscreen keinen Einfluss hat und deren Inhalt sie
nicht einseitig gestalten kann.
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Everscreen wird den Kunden auf Anfrage über die ihr zum Zeitpunkt der
Anfrage bekannten Stornierungsregelungen des jeweils betroffenen
Publishers informieren. Diese Information erfolgt nach bestem Wissen;
Everscreen übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der mitgeteilten
Stornierungsbedingungen. Der Kunde ist gehalten, sich selbst über die
jeweils aktuell geltenden Publisherbedingungen zu informieren.
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Ist eine Stornierung nach den Bedingungen des Publishers möglich, wird
Everscreen die Stornierung auf schriftliche Anforderung des Kunden
gegenüber dem Publisher in dessen Namen (Modell 1) bzw. in eigenem Namen
zugunsten des Kunden (Modell 2) geltend machen. Ein Anspruch des Kunden
auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nur in dem
Umfang, in dem Everscreen ihrerseits eine entsprechende Rückerstattung
vom Publisher erhält oder nach den Publisherbedingungen beanspruchen
kann. Etwaige vom Publisher in Abzug gebrachte oder gesondert berechnete
Stornierungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden und werden dem Kunden
gesondert in Rechnung gestellt.
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Soweit Kampagnen zu einem Zeitpunkt storniert werden, zu dem die
Ausspielung bereits begonnen hat, sind die bis zur Stornierung bereits
erbrachten Werbeleistungen in jedem Fall zu vergüten, unabhängig davon,
ob eine Stornierung durch den Publisher akzeptiert wird. Ein
gesetzliches Widerrufsrecht besteht für den Kunden als Unternehmer
nicht.
§ 9 Haftung von Everscreen
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Everscreen haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von Everscreen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der schuldhaften
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Everscreen nur für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten in diesem
Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In
diesen Fällen ist die Haftung von Everscreen der Höhe nach auf den bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im
Übrigen ist die Haftung von Everscreen für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
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Everscreen haftet nicht für Störungen, Einschränkungen, Unterbrechungen
oder Ausfälle der Leistungen von Publishern, Zahlungsdienstleistern oder
sonstigen Dritten, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von
Everscreen liegen. Insbesondere übernimmt Everscreen keine Haftung für
algorithmische Änderungen der Publisherplattformen, für technische
Störungen auf Seiten der Publisher, für einseitige Änderungen von
Nutzungsbedingungen oder Werberichtlinien durch Publisher oder für
Auswirkungen des allgemeinen Wettbewerbsumfelds auf die
Kampagnenperformance.
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Everscreen haftet ferner nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Aktualität von Daten, die über die Schnittstellen der Publisher an die
Plattform übertragen werden, insbesondere von Kampagnenreporting-Daten.
Die von den Publishern bereitgestellten Reportingdaten werden von
Everscreen ohne eigene Prüfung weitergegeben; verbindlich sind insoweit
allein die von den Publishern selbst bereitgestellten Daten.
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Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht
für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für sonstige
gesetzlich zwingend geregelte Haftungstatbestände.
§ 10 Verfügbarkeit der Plattform
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Everscreen strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an,
übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene oder
fehlerfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten wird Everscreen dem
Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen. Everscreen ist
berechtigt, die Plattform vorübergehend einzuschränken oder vollständig
abzuschalten, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der technischen
Notwendigkeit oder zur Durchführung von Wartungs- und
Aktualisierungsmaßnahmen erforderlich ist.
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Kurzfristige Unterbrechungen der Plattformverfügbarkeit, die aus
technischen Gründen, durch höhere Gewalt oder durch Einwirkungen Dritter
verursacht werden, begründen keine Pflichtverletzung von Everscreen und
berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts
oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Unterbrechung ist auf
eine von Everscreen zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen und
dauert so lange an, dass dem Kunden das Festhalten am Vertrag nicht mehr
zumutbar ist.
§ 11 Datenschutz
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Everscreen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der für den
Kunden handelnden Personen ausschließlich auf der Grundlage der
geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die näheren Einzelheiten zur
Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Art, Umfang, Zweck
und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu den Rechten der
betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von
Everscreen, die auf der Plattform dauerhaft abrufbar ist.
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Im Rahmen der Buchung und Durchführung von Werbekampagnen über die
Plattform verarbeitet Everscreen keine personenbezogenen Daten von
Endnutzern der Werbemaßnahmen. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des
Art. 28 DSGVO zwischen Everscreen und dem Kunden in Bezug auf
Endnutzerdaten findet nicht statt. Soweit der Kunde im Rahmen der
Kampagnenkonfiguration Zielgruppendaten einsetzt, die personenbezogene
Daten von Endnutzern enthalten können, liegt die datenschutzrechtliche
Verantwortlichkeit hierfür allein beim Kunden.
§ 12 Geheimhaltung
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Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erlangten Informationen über die jeweils andere Partei, die als
vertraulich gekennzeichnet sind oder nach der Art der Informationen oder
den Umständen der Übermittlung erkennbar als vertraulich anzusehen sind,
gegenüber Dritten geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die
Durchführung der auf Basis dieser AGB geschlossenen Verträge zu
verwenden.
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Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die dem Empfänger
bereits vor der Übermittlung bekannt waren, die allgemein zugänglich
sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, die der
Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat oder deren
Offenbarung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Im
letztgenannten Fall ist der Empfänger verpflichtet, den Mitteilenden
vorab zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses
hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
§ 13 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages
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Der Vertrag über die Nutzung der Plattform (Nutzungsvertrag) wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit
einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich
kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform per
E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse der anderen Partei.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Everscreen insbesondere vor,
wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in einem Gesamtbetrag von mehr als
2.000 EUR in Verzug gerät und diesen Verzug nicht innerhalb einer von
Everscreen gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Tagen
behebt, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche
Pflichten aus diesen AGB verstößt, wenn über das Vermögen des Kunden ein
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder wenn der Kunde die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse beantragen würde.
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Die Kündigung des Nutzungsvertrages berührt den Bestand einzelner vor
Zugang der Kündigung verbindlich abgeschlossener Buchungsverträge nicht
automatisch. Solche Buchungsverträge laufen zu den bei Buchungsabschluss
vereinbarten Konditionen weiter, es sei denn, Everscreen kündigt auch
die einzelnen Buchungsverträge aus wichtigem Grund oder die Parteien
treffen eine abweichende Vereinbarung. Mit Beendigung des
Nutzungsvertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Plattform zu
nutzen oder neue Buchungen vorzunehmen.
§ 14 Änderungen der AGB
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Everscreen behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die im Account
hinterlegte Adresse mitgeteilt. Die Änderungsmitteilung enthält den Text
der geänderten oder neuen Bestimmungen sowie einen Hinweis auf die
Bedeutung des Schweigens als Zustimmung und auf das Widerspruchsrecht
des Kunden. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail,
gelten die geänderten AGB als angenommen.
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Im Falle eines form- und fristgerechten Widerspruchs des Kunden ist
Everscreen berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der geänderten AGB außerordentlich zu kündigen. Auf
dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung ebenfalls hingewiesen.
Bereits abgeschlossene Buchungsverträge werden von einer Änderung der
AGB nicht rückwirkend berührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG). Soweit der Kunde im Ausland ansässig
ist, gilt dies vorbehaltlich zwingender Schutzvorschriften des am Sitz
des Kunden geltenden Rechts, soweit diese nach europäischem
Kollisionsrecht nicht abbedungen werden können.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage abgeschlossenen
Verträgen ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat. Everscreen ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.
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Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen
Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Die
Übermittlung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis dieser AGB,
sofern die E-Mail von einer zeichnungsberechtigten Person versandt
wurde.