Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Alchemist Media Labs GmbH, Friedrich-Kirsten-Straße 7b, 22391 Hamburg, für die Buchungsplattform „Everscreen“

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Leistungen der Alchemist Media Labs GmbH, Friedrich-Kirsten-Straße 7b, 22391 Hamburg, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Buchungsplattform „Everscreen“ (nachfolgend "Everscreen" oder "Plattform") erbracht werden. Die Plattform ermöglicht die Planung, Buchung und Steuerung digitaler Werbekampagnen bei verschiedenen Werbevermarktern und Publishern.
  2. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht gestattet. Mit der Registrierung und jeder weiteren Buchung versichert der Nutzer (nachfolgend "Kunde") ausdrücklich, dass er ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt. Everscreen ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis der gewerblichen Eigenschaft des Kunden zu verlangen und die Nutzung der Plattform bis zur Vorlage eines solchen Nachweises zu sperren.
  3. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von Everscreen an den Kunden im Zusammenhang mit der Plattform, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Everscreen in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Everscreen ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsmodelle

  1. Everscreen stellt zwei voneinander unabhängige Modelle zur Verfügung, die sich hinsichtlich der Rechtsstellung von Everscreen gegenüber den jeweiligen Publishern sowie hinsichtlich der Vergütungsstruktur grundlegend unterscheiden. Der Kunde wählt das für ihn maßgebliche Modell bei der Registrierung oder im Rahmen des Buchungsprozesses. Eine Kombination beider Modelle ist möglich, sofern die technischen und operativen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind.
  2. Im Rahmen des Modells "Mediaplanung" (nachfolgend "Modell 1") stellt Everscreen dem Kunden die Plattform als technisches Werkzeug zur Planung, Steuerung und Optimierung digitaler Werbekampagnen zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung von Modell 1 ist, dass der Kunde bei den jeweiligen Publishern über eigene, bereits bestehende Werbeaccounts verfügt. Der Kunde verbindet diese Accounts über die von Everscreen bereitgestellten technischen Schnittstellen (APIs) mit der Plattform. Sämtliche Buchungen werden vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung unmittelbar bei den Publishern vorgenommen. Everscreen wird durch die Nutzung von Modell 1 nicht Vertragspartei des zwischen dem Kunden und dem Publisher bestehenden Verhältnisses und übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung der aus diesem Verhältnis resultierenden Pflichten. Rechnungen der Publisher, die im Rahmen von Modell 1 bei Everscreen eingehen, leitet Everscreen an den Kunden weiter und stellt dem Kunden den jeweiligen Rechnungsbetrag zuzüglich einer volumenabhängigen Vermittlungsprovision in Rechnung. Die konkrete Höhe der Vermittlungsprovision wird dem Kunden vor Abschluss der jeweiligen Buchung transparent im Buchungsprozess angezeigt und ist Bestandteil der Buchungsbestätigung.
  3. Im Rahmen des Modells „Mediaagentur“ (nachfolgend „Modell 2“) handelt Everscreen als eigenständiger Intermediär, der Werbeleistungen bei Publishern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einkauft und dem Kunden als gebündeltes Leistungspaket zur Verfügung stellt. Der Kunde beauftragt Everscreen mit der Buchung, Durchführung und Steuerung von Werbekampagnen bei einem oder mehreren Publishern. Everscreen schließt die entsprechenden Verträge mit den Publishern in eigenem Namen ab; ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Publisher entsteht in Modell 2 nicht. Everscreen stellt dem Kunden das vereinbarte Gesamtentgelt für die Kampagne in Rechnung. Die zwischen dem von den Publishern in Rechnung gestellten Betrag und dem vom Kunden entrichteten Gesamtentgelt verbleibende Differenz stellt die Vergütung von Everscreen dar. Diese Vergütungsstruktur ist dem Kunden bekannt und wird mit Abschluss des jeweiligen Buchungsvertrages akzeptiert.

§ 3 Registrierung, Account und Zugangsdaten

  1. Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Registrierung des Kunden voraus. Der Kunde hat im Rahmen der Registrierung vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu seiner Person sowie zu seinem Unternehmen zu machen, insbesondere Name, Firma, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden), eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse sowie gültige Zahlungsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten unverzüglich zu aktualisieren, sobald eine Änderung eintritt. Erklärungen von Everscreen, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten als dem Kunden zugegangen, auch wenn die Adresse nicht mehr aktuell ist, sofern der Kunde die Aktualisierungspflicht verletzt hat.
  2. Mit Abschluss der Registrierung erhält der Kunde Zugangsdaten für seinen Account. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Everscreen unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Accounts bestehen. Bis zum Eingang einer solchen Mitteilung bei Everscreen werden alle über den Account vorgenommenen Handlungen dem Kunden zugerechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.
  3. Der Kunde darf Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es handelt sich um Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter des Kunden, die die Plattform im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für den Kunden nutzen. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die durch solche Personen über seinen Account vorgenommen werden, wie für eigene Handlungen.
  4. Everscreen ist berechtigt, einen Account vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der Kunde falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat, gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, missbräuchliche Nutzung betreibt oder die Plattform zur Verletzung von Rechten Dritter oder zur Begehung rechtswidriger Handlungen einsetzt. Everscreen wird den Kunden vor einer dauerhaften Löschung des Accounts, soweit zumutbar, vorab informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 4 Buchungsprozess und Vertragsschluss

  1. Der Buchungsprozess beginnt mit der Erstellung einer Kampagnenkonfiguration durch den Kunden auf der Plattform. Der Kunde gibt dabei die wesentlichen Kampagnenparameter ein, insbesondere die gewünschten Publisher und Werbeumgebungen, den Kampagnenzeitraum, das Kampagnenbudget sowie Art und Umfang der gewünschten Werbeleistung.
  2. Die Plattform berechnet auf Basis dieser Eingaben das vom Kunden zu entrichtende Gesamtentgelt einschließlich der Vermittlungsprovision (Modell 1) oder des Agenturentgelts (Modell 2) und stellt diese Angaben dem Kunden in einer Übersichtsseite dar, bevor die Buchung abgesendet wird.
  3. Die Darstellung der Kampagnenkonfiguration und des berechneten Entgelts auf der Plattform stellt noch kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit dem Absenden der Buchung durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Buchungsvertrages zu den angezeigten Konditionen ab. Everscreen ist berechtigt, dieses Angebot automatisiert sofort oder innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse zustande.
  4. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsparameter, insbesondere das gewählte Leistungsmodell, die ausgewählten Publisher, den Kampagnenzeitraum, den Umfang der Werbeleistung, das Gesamtentgelt sowie die Zahlungsmodalitäten. Der Inhalt der Buchungsbestätigung ist für beide Parteien verbindlich. Abweichungen von der Buchungsbestätigung bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Everscreen.
  5. Everscreen ist berechtigt, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Buchungen nicht nachgekommen ist, wenn die eingereichten Werbemittel den Anforderungen der Publisher oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen oder wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen.

§ 5 Leistungserbringung und Bemühenspflicht

  1. Everscreen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Everscreen schuldet im Hinblick auf die Durchführung und Ausspielung von Werbekampagnen eine pflichtgemäße und engagierte Bemühung um die Erreichung der mit dem Kunden vereinbarten Kampagnenziele. Ein bestimmter Werbeerfolg, eine garantierte Mindestanzahl von Impressions, Klicks, Conversions oder sonstigen Leistungskennzahlen wird von Everscreen nicht geschuldet, es sei denn, eine solche Erfolgsgarantie wurde ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
  2. Everscreen weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Ausspielung von Werbekampagnen von einer Vielzahl externer Faktoren abhängt, auf die Everscreen keinen oder nur eingeschränkten Einfluss hat. Dies umfasst insbesondere die technische Verfügbarkeit der Publisherplattformen, die von den Publishern eingesetzten Algorithmen zur Anzeigenausspielung, Änderungen der Nutzungsbedingungen oder Werberichtlinien der Publisher sowie allgemeine Marktbedingungen wie das Wettbewerbsumfeld in Auktionen für Werbeplätze. Verzögerungen oder Einschränkungen in der Ausspielung, die auf solche externen Faktoren zurückzuführen sind, begründen keine Pflichtverletzung von Everscreen.
  3. Soweit Everscreen im Rahmen von Modell 2 Kampagnen bei Publishern in eigenem Namen bucht und ein Publisher die Ausspielung einer Kampagne vollständig oder teilweise verweigert, unterbricht oder einschränkt, wird Everscreen den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gemeinsam mit dem Kunden alternative Maßnahmen prüfen, etwa die Umleitung des Budgets auf andere Publisher oder eine Anpassung der Kampagnenkonfiguration. Kann eine vollständige Leistungserbringung dauerhaft nicht sichergestellt werden, ist Everscreen berechtigt, den betroffenen Buchungsvertrag insoweit ganz oder teilweise aufzuheben. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, jedoch nur in dem Umfang, in dem Everscreen ihrerseits eine Rückerstattung vom Publisher erhält oder eine solche nach den Bedingungen des Publishers beanspruchen kann.

§ 6 Pflichten des Kunden in Bezug auf Werbemittel und Kampagneninhalte

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten oder hochgeladenen Werbemittel sowie der damit beworbenen Produkte, Dienstleistungen und Inhalte. Der Kunde versichert, dass sämtliche Werbemittel und Kampagneninhalte den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  2. Der Kunde versichert ferner, dass die von ihm eingesetzten Werbemittel keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, und dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte und sonstigen Genehmigungen für den Einsatz der jeweiligen Werbemittel verfügt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung und Konfiguration seiner Kampagnen die jeweils geltenden Werberichtlinien der ausgewählten Publisher einzuhalten. Everscreen stellt auf der Plattform, soweit möglich, Hinweise auf die wesentlichen Anforderungen der wichtigsten Publisher zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Aktualität. Der Kunde ist gehalten, sich selbst über die aktuell geltenden Publisherrichtlinien zu informieren.
  4. Stellt Everscreen einen Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Pflichten fest oder wird Everscreen wegen eines solchen Verstoßes von einem Dritten oder einem Publisher in Anspruch genommen, ist Everscreen berechtigt, die betroffene Kampagne ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Weitergehende Rechte von Everscreen, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages, bleiben unberührt.
  5. Der Kunde stellt Everscreen auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die Everscreen durch einen Verstoß des Kunden gegen die in diesem Paragraphen genannten Pflichten entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Everscreen wird den Kunden über Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit möglich und rechtlich zulässig, Gelegenheit geben, auf die Abwehr des jeweiligen Anspruchs Einfluss zu nehmen.

§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen

  1. Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt richtet sich nach dem im Buchungsprozess angezeigten und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Angebot. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Kampagnen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 10.000 EUR (netto) erfolgt die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte über einen von Everscreen beauftragten Zahlungsdienstleister (nachfolgend "PSP"). Die Kreditkarte des Kunden wird während der Laufzeit der Kampagne in regelmäßigen Teilbeträgen von jeweils 1.000 EUR belastet. Everscreen ist berechtigt, den eingesetzten PSP nach eigenem Ermessen auszuwählen und zu wechseln; ein solcher Wechsel begründet keinen Anspruch des Kunden auf Vertragsanpassung oder Kündigung. Die Kreditkartendaten des Kunden werden ausschließlich durch den PSP verarbeitet; Everscreen hat keinen Zugriff auf diese Daten.
  3. Ist eine Belastung der vom Kunden hinterlegten Kreditkarte aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich, etwa aufgrund einer Deckungsunterdeckung, einer abgelaufenen oder gesperrten Karte oder einer Ablehnung durch das kartenausgebende Kreditinstitut, ist Everscreen berechtigt, die laufende Kampagne unverzüglich und ohne weitere Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung bereits erbrachten Leistungen sind vom Kunden gleichwohl zu vergüten. Everscreen übernimmt keine Haftung für Auswirkungen einer solchen Unterbrechung auf die Kampagnenperformance oder für sonstige durch die Unterbrechung mittelbar verursachte Schäden des Kunden.
  4. Bei Kampagnen mit einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR (netto) oder mehr kann die Zahlung auf Rechnung erfolgen, sofern dies vor der Buchungsbestätigung ausdrücklich und individuell mit einem Mitarbeiter von Everscreen vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Zahlung auf Rechnung begründet keinen Rechtsanspruch des Kunden; Everscreen entscheidet hierüber nach eigenem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bonität und der bisherigen Zahlungshistorie des Kunden.
  5. Im Fall der Zahlung auf Rechnung stellt Everscreen dem Kunden nach Abschluss oder nach definierten Abrechnungszeiträumen der Kampagne eine Rechnung aus. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Everscreen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  6. Everscreen ist berechtigt, laufende oder bereits gebuchte Kampagnen des Kunden zu unterbrechen oder neue Buchungen abzulehnen, solange der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge aus früheren Buchungen in Verzug ist. Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es auf Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen gestützt wird.

§ 8 Stornierung und Widerruf

  1. Eine Stornierung einer verbindlich bestätigten Kampagnenbuchung ist ausschließlich möglich, sofern und soweit die Stornierungsbedingungen des oder der jeweils betroffenen Publisher eine solche zulassen. Maßgeblich sind insoweit die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Werberichtlinien des jeweiligen Publishers, auf die Everscreen keinen Einfluss hat und deren Inhalt sie nicht einseitig gestalten kann.
  2. Everscreen wird den Kunden auf Anfrage über die ihr zum Zeitpunkt der Anfrage bekannten Stornierungsregelungen des jeweils betroffenen Publishers informieren. Diese Information erfolgt nach bestem Wissen; Everscreen übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der mitgeteilten Stornierungsbedingungen. Der Kunde ist gehalten, sich selbst über die jeweils aktuell geltenden Publisherbedingungen zu informieren.
  3. Ist eine Stornierung nach den Bedingungen des Publishers möglich, wird Everscreen die Stornierung auf schriftliche Anforderung des Kunden gegenüber dem Publisher in dessen Namen (Modell 1) bzw. in eigenem Namen zugunsten des Kunden (Modell 2) geltend machen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nur in dem Umfang, in dem Everscreen ihrerseits eine entsprechende Rückerstattung vom Publisher erhält oder nach den Publisherbedingungen beanspruchen kann. Etwaige vom Publisher in Abzug gebrachte oder gesondert berechnete Stornierungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Soweit Kampagnen zu einem Zeitpunkt storniert werden, zu dem die Ausspielung bereits begonnen hat, sind die bis zur Stornierung bereits erbrachten Werbeleistungen in jedem Fall zu vergüten, unabhängig davon, ob eine Stornierung durch den Publisher akzeptiert wird. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für den Kunden als Unternehmer nicht.

§ 9 Haftung von Everscreen

  1. Everscreen haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Everscreen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Everscreen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Everscreen der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Everscreen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Everscreen haftet nicht für Störungen, Einschränkungen, Unterbrechungen oder Ausfälle der Leistungen von Publishern, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Dritten, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Everscreen liegen. Insbesondere übernimmt Everscreen keine Haftung für algorithmische Änderungen der Publisherplattformen, für technische Störungen auf Seiten der Publisher, für einseitige Änderungen von Nutzungsbedingungen oder Werberichtlinien durch Publisher oder für Auswirkungen des allgemeinen Wettbewerbsumfelds auf die Kampagnenperformance.
  4. Everscreen haftet ferner nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten, die über die Schnittstellen der Publisher an die Plattform übertragen werden, insbesondere von Kampagnenreporting-Daten. Die von den Publishern bereitgestellten Reportingdaten werden von Everscreen ohne eigene Prüfung weitergegeben; verbindlich sind insoweit allein die von den Publishern selbst bereitgestellten Daten.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für sonstige gesetzlich zwingend geregelte Haftungstatbestände.

§ 10 Verfügbarkeit der Plattform

  1. Everscreen strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten wird Everscreen dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen. Everscreen ist berechtigt, die Plattform vorübergehend einzuschränken oder vollständig abzuschalten, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der technischen Notwendigkeit oder zur Durchführung von Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen erforderlich ist.
  2. Kurzfristige Unterbrechungen der Plattformverfügbarkeit, die aus technischen Gründen, durch höhere Gewalt oder durch Einwirkungen Dritter verursacht werden, begründen keine Pflichtverletzung von Everscreen und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Unterbrechung ist auf eine von Everscreen zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen und dauert so lange an, dass dem Kunden das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

§ 11 Datenschutz

  1. Everscreen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der für den Kunden handelnden Personen ausschließlich auf der Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die näheren Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Everscreen, die auf der Plattform dauerhaft abrufbar ist.
  2. Im Rahmen der Buchung und Durchführung von Werbekampagnen über die Plattform verarbeitet Everscreen keine personenbezogenen Daten von Endnutzern der Werbemaßnahmen. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO zwischen Everscreen und dem Kunden in Bezug auf Endnutzerdaten findet nicht statt. Soweit der Kunde im Rahmen der Kampagnenkonfiguration Zielgruppendaten einsetzt, die personenbezogene Daten von Endnutzern enthalten können, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit hierfür allein beim Kunden.

§ 12 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach der Art der Informationen oder den Umständen der Übermittlung erkennbar als vertraulich anzusehen sind, gegenüber Dritten geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die Durchführung der auf Basis dieser AGB geschlossenen Verträge zu verwenden.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die dem Empfänger bereits vor der Übermittlung bekannt waren, die allgemein zugänglich sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, die der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat oder deren Offenbarung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Im letztgenannten Fall ist der Empfänger verpflichtet, den Mitteilenden vorab zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.

§ 13 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform (Nutzungsvertrag) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform per E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse der anderen Partei.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Everscreen insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in einem Gesamtbetrag von mehr als 2.000 EUR in Verzug gerät und diesen Verzug nicht innerhalb einer von Everscreen gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Tagen behebt, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder wenn der Kunde die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse beantragen würde.
  3. Die Kündigung des Nutzungsvertrages berührt den Bestand einzelner vor Zugang der Kündigung verbindlich abgeschlossener Buchungsverträge nicht automatisch. Solche Buchungsverträge laufen zu den bei Buchungsabschluss vereinbarten Konditionen weiter, es sei denn, Everscreen kündigt auch die einzelnen Buchungsverträge aus wichtigem Grund oder die Parteien treffen eine abweichende Vereinbarung. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Plattform zu nutzen oder neue Buchungen vorzunehmen.

§ 14 Änderungen der AGB

  1. Everscreen behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse mitgeteilt. Die Änderungsmitteilung enthält den Text der geänderten oder neuen Bestimmungen sowie einen Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens als Zustimmung und auf das Widerspruchsrecht des Kunden. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
  2. Im Falle eines form- und fristgerechten Widerspruchs des Kunden ist Everscreen berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung ebenfalls hingewiesen. Bereits abgeschlossene Buchungsverträge werden von einer Änderung der AGB nicht rückwirkend berührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Soweit der Kunde im Ausland ansässig ist, gilt dies vorbehaltlich zwingender Schutzvorschriften des am Sitz des Kunden geltenden Rechts, soweit diese nach europäischem Kollisionsrecht nicht abbedungen werden können.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträgen ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Everscreen ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.
  4. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Die Übermittlung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis dieser AGB, sofern die E-Mail von einer zeichnungsberechtigten Person versandt wurde.